Informazioni legali
Garantiebedingungen
Dies ist eine Übersetzung des italienischen Originals, die der besseren Verständlichkeit dient. Bei Abweichungen ist die italienische Fassung maßgeblich.
Diese Bedingungen regeln die gesetzliche Gewährleistung und die von der Mario Bongio S.r.l. auf ihre Produkte gewährte Herstellergarantie. Für die vertraglichen Lieferbedingungen wird auf die Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwiesen.
1. Geltungsbereich der Garantie und Berechtigte
1.1 Diese Garantie gilt für Originalprodukte der Mario Bongio S.r.l. („Produkte“), die bei der Mario Bongio S.r.l. oder bei autorisierten Händlern erworben wurden, in allen Ländern, in denen die Produkte von der Mario Bongio S.r.l. oder von ihren autorisierten Händlern vertrieben werden.
1.2 Die Herstellergarantie gemäß Art. 3 gilt zugunsten des Käufers und, für die verbleibende Laufzeit, des Endverwenders des Produkts, der sie unter Vorlage des Kaufnachweises unmittelbar gegenüber der Mario Bongio S.r.l. geltend machen kann. Eine Abtretung der Garantie zu gewerblichen Zwecken getrennt vom Produkt ist nicht zulässig.
1.3 Die Garantie gilt nicht für Produkte, die über nicht autorisierte Kanäle erworben wurden, für Produkte ohne die originalen Marken und Identifikationscodes sowie für Gebrauchtprodukte, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gesetzliche Gewährleistung
2.1 Käufe zwischen Unternehmern (B2B). Es gilt die Mängelhaftung gemäß Art. 1490 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs: Der Kunde hat die Mängel innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung anzuzeigen; der Anspruch verjährt 1 Jahr nach der Lieferung (Art. 1495 Zivilgesetzbuch), vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Fristen. Für internationale Kaufverträge, die dem UN-Kaufrecht (CISG) unterliegen, gelten die Art. 38, 39 und 40 des Übereinkommens.
2.2 Verkäufe an Verbraucher (B2C). Unberührt bleibt die gesetzliche Vertragsmäßigkeitsgarantie von 24 Monaten ab Lieferung der Ware gemäß Art. 128 ff. des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Gesetzesdekret 206/2005 in der durch das Gesetzesdekret 170/2021 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771 geänderten Fassung), von der nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Die Herstellergarantie gemäß Art. 3 tritt zu dieser gesetzlichen Gewährleistung hinzu und ersetzt, beschränkt oder verkürzt sie nicht.
2.3 Die gesetzliche Vertragsmäßigkeitsgarantie schuldet dem Verbraucher der Verkäufer, bei dem das Produkt erworben wurde.
3. Bongio Herstellergarantie (vertraglich)
3.1 Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt Bongio unentgeltlich eine Herstellergarantie auf Material- und Fabrikationsfehler mit den folgenden Laufzeiten, gerechnet ab dem Lieferdatum (B2B-Käufe) oder ab dem durch einen Steuerbeleg nachgewiesenen Kaufdatum (Endverwender):
- verchromte Oberflächen: 5 Jahre;
- Oberflächen außer Chrom (PVD, gebürstet, brüniert, antikisiert, lackiert und ähnliche): 2 Jahre;
- Verschleißteile und innenliegende Bauteile (Kartuschen, Oberteile, Dichtungen, Anschlussschläuche, Strahlregler, Umsteller, Handbrausen): 2 Jahre;
- elektronische und elektrische Bauteile (elektronische Armaturen, Netzteile, Sensoren, Batterien): 2 Jahre.
3.2 Die Herstellergarantie wird vom Hersteller Mario Bongio S.r.l. mit Sitz in Via Aldo Moro 2, 28017 San Maurizio d’Opaglio (NO), Italien, gewährt und gilt in den in Art. 1.1 genannten Ländern, ohne Kosten für den Berechtigten, vorbehaltlich der Regelungen in Art. 6 und 8.
3.3 Reparatur oder Austausch verlängern die Garantiedauer nicht: Die Fristen laufen in jedem Fall ab der Lieferung oder dem Kauf des ursprünglichen Produkts.
3.4 Zur Inanspruchnahme der Herstellergarantie ist der Steuerbeleg vorzulegen, der das Kaufdatum nachweist.
4. Voraussetzungen für die Gültigkeit
Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass:
- die Installation fachgerecht, durch qualifiziertes Personal und unter Beachtung der mit dem Produkt gelieferten Installationsanleitung erfolgt ist;
- die Gebrauchs- und Wartungsanweisungen beachtet wurden, insbesondere hinsichtlich der Reinigung ausschließlich mit pH-neutralen Reinigungsmitteln;
- die Anlage die in der technischen Dokumentation angegebenen Betriebsparameter einhält, insbesondere: Betriebsdruck zwischen 1 und 5 bar, empfohlener Druck 3 bar und Druckdifferenz zwischen Warm- und Kaltwasser von höchstens 1,5 bar; empfohlene Temperatur zwischen 15 und 65 °C; Wasserhärte zwischen 12 und 18 °f, pH-Wert zwischen 7 und 8,5;
- soweit erforderlich Druckminderer, Filter und Kalkbehandlungsvorrichtungen gemäß den erteilten Hinweisen installiert wurden;
- keine Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen mit nicht originalen Bauteilen oder durch nicht autorisiertes Personal vorgenommen wurden.
5. Gegenstand der Deckung
Die Garantie deckt Material- oder Verarbeitungsfehler ab, die sich bei normalem Gebrauch des Produkts zeigen, einschließlich Guss-, Porositäts-, Verchromungs- und Funktionsfehlern, die der Produktion zuzurechnen sind. Diese Spezifikationen bilden den Maßstab für die Beurteilung der Vertragsmäßigkeit.
6. Sonderoberflächen und Farbabweichungen
Oberflächen außer Chrom, insbesondere solche, die in handwerklichen Verfahren hergestellt werden (brüniert, antikisiert, gebürstet, lackiert, PVD, Oberflächen auf Messingbasis, Oberfläche Terra di Toscana), können natürliche Abweichungen in Farbton und Erscheinungsbild zwischen einzelnen Stücken und zwischen verschiedenen Chargen aufweisen, ebenso gegenüber Mustern, Farbkarten, Katalogen und Abbildungen. Solche Abweichungen sowie die natürliche Entwicklung und Patinierung lebendiger Oberflächen im Laufe der Zeit sind eine wesensimmanente Eigenschaft des Produkts und stellen keinen von der Garantie gedeckten Mangel dar.
7. Gewerbliche Nutzung, Objektbereich und aggressive Umgebungen
7.1 Die in Art. 3.1 genannten Laufzeiten beziehen sich auf die Verwendung im Wohnbereich.
7.2 Für Produkte, die in Beherbergungs-, Gewerbe-, Gesundheits-, Sport- oder öffentlichen Einrichtungen oder jedenfalls bei hoher Nutzungsfrequenz installiert werden, beträgt die Herstellergarantie 2 Jahre, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
7.3 In jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen sind Produkte, die in besonders aggressiven Umgebungen installiert werden – etwa Schwimmbäder, Wellnessbereiche, Bereiche mit hoher Chlor- oder Desinfektionsmittelkonzentration, Meeresumgebungen oder Umgebungen mit Brackwasser –, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als für solche Einsätze geeignet geliefert.
8. Ausschlüsse
Die Garantie deckt keine Mängel oder Schäden ab, die zurückzuführen sind auf:
- fehlerhafte oder nicht anleitungsgemäße Installation;
- unsachgemäßen Gebrauch des Produkts oder eine von der Zweckbestimmung abweichende Verwendung;
- unterlassene oder fehlerhafte Wartung (Kalkablagerungen; säurehaltige oder scheuernde Reinigungsmittel, Bleichmittel, Kalklöser, Salzsäure, Essig-, Zitronen- und Ameisensäure, Aceton, Silberputzmittel und aggressive Produkte im Allgemeinen);
- anomale Anlagenbedingungen (Überdruck, Druckstöße, Frost, Verunreinigungen, Ablagerungen, Eisenrückstände oder Fremdkörper in den Leitungen, Temperaturen außerhalb der Spezifikation; Überspannungen und Unregelmäßigkeiten der Stromversorgung bei elektronischen Produkten);
- normalen Verschleiß und natürliche Alterung der Materialien und Verbrauchsteile;
- Transportschäden, Stöße, Unfälle, Witterungsereignisse oder Fälle höherer Gewalt;
- Maßnahmen der laufenden Wartung (Reinigung von Filtern und Strahlreglern, Entkalkung von Handbrausen und Kopfbrausen, Reinigung von Kartuschen und Oberteilen);
- Anpassungen oder Änderungen des Produkts zur Erfüllung örtlicher Vorschriften;
- ästhetische Mängel (Kratzer, Dellen, Abschürfungen), die nicht vor der Installation angezeigt wurden;
- fehlerhafte Aufbewahrung und Lagerung durch den Händler/Kunden.
9. Inanspruchnahme der Garantie
9.1 Im Falle eines Mangels wendet sich der Käufer oder Endverwender an den autorisierten Händler und legt vor: Kaufnachweis, Produkt- und/oder Chargencode, Angabe des mangelhaften Teils oder Bauteils, Beschreibung und fotografische Dokumentation des Mangels sowie, bei gewerblichen Käufen, die Bestell- und Lieferdaten.
9.2 Die Mario Bongio S.r.l. kann die Einsichtnahme in das Produkt oder dessen Rücknahme zur technischen Prüfung verlangen. Etwaig zurückzusendendes Material ist nach den Vorgaben der Mario Bongio S.r.l. und nach vorheriger Genehmigung zu versenden.
9.3 Die Mario Bongio S.r.l. teilt das Ergebnis der Prüfung innerhalb von 30 Werktagen ab Eingang des Produkts oder der vollständigen Unterlagen mit.
9.4 Bei unbegründeter Reklamation bzw. bei Mängeln, die nicht Bongio zuzurechnen sind, können die Kosten der Feststellung und des Transports dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden.
9.5 Produkte, bei denen die Prüfung einen Mangel ausschließt, stehen dem Antragsteller 30 Tage ab der Mitteilung zur Verfügung; nach Ablauf dieser Frist kann Bongio sie entsorgen.
10. Rechtsbehelfe
Fällt der Mangel unter die Deckung, wird Bongio nach eigener Wahl und unter Beachtung der anwendbaren Vorschriften innerhalb einer angemessenen Frist: (a) das Produkt reparieren; (b) es durch ein gleiches oder gleichwertiges ersetzen, auch durch ein Nachfolgemodell oder eine verfügbare Oberfläche, sofern das ursprüngliche Modell nicht mehr produziert wird; oder (c) lediglich die erforderlichen Ersatzteile liefern. Die ersetzten Teile gehen in das Eigentum von Bongio über. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Regelung der Rechtsbehelfe nach dem italienischen Verbrauchergesetzbuch unberührt.
11. Ersatzteile
Bongio verpflichtet sich, die Verfügbarkeit der wichtigsten Ersatzteile für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Einstellung der Produktion des Modells sicherzustellen, vorbehaltlich der Nichtverfügbarkeit bei den eigenen Lieferanten. Nach Ablauf dieses Zeitraums oder im Falle der Nichtverfügbarkeit kann Bongio gleichwertige Bauteile oder alternative Lösungen anbieten.
12. Nebenkosten und Haftungsbeschränkung
Die Garantie betrifft das Produkt oder seine mangelhaften Teile. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen und innerhalb der zwingenden gesetzlichen Grenzen sind ausgeschlossen: Montage- und Demontagekosten, Anfahrten und Einsätze von technischem Personal, Maurerarbeiten, Verkleidungen und Wiederherstellungen, Kosten aus der Nichtnutzbarkeit des Raums sowie direkte oder indirekte Schäden an Personen, Sachen oder Tieren infolge der Nutzungsunterbrechung oder Fehlfunktion des Produkts. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Ausschlüsse in den vom italienischen Verbrauchergesetzbuch zugelassenen Grenzen. Die zwingenden Vorschriften über die Produkthaftung bleiben unberührt.
13. Verarbeitung personenbezogener Daten
Die freiwillig bereitgestellten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Gesetzesdekrets 196/2003 in der jeweils geltenden Fassung ausschließlich zum Zweck der Abwicklung der Garantie und der Beantwortung von Anfragen verarbeitet. Die betroffene Person kann die Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO ausüben, indem sie an info@bongio.it schreibt. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.bongio.com verfügbar.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Garantiebedingungen unterliegen italienischem Recht; auf internationale Kaufverträge findet das Wiener Übereinkommen von 1980 (CISG), ergänzt durch italienisches Recht, Anwendung, in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für gewerbliche Kunden mit Sitz in Italien oder in der Europäischen Union ist ausschließlich das Gericht von Novara zuständig; für Kunden außerhalb der EU wird auf die Schiedsklausel der Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwiesen. Gegenüber dem Verbraucher bleibt die zwingende Zuständigkeit des Gerichts seines Wohnsitzes oder gewählten Domizils unberührt.

