Informazioni legali
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Dies ist eine Übersetzung des italienischen Originals, die der besseren Verständlichkeit dient. Bei Abweichungen ist die italienische Fassung maßgeblich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen den Parteien, vorbehaltlich schriftlich vereinbarter Abweichungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers finden auf künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien keine Anwendung, sofern sie nicht von der Mario Bongio S.r.l. ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1. Anwendung des Vertrags
Die Übermittlung einer Bestellung des Käufers an den Verkäufer bewirkt die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kaufvertrag. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die eingegangene Bestellung anzunehmen oder abzulehnen.
Angebote, die von Handelsvertretern, Repräsentanten und Handelsgehilfen des Verkäufers gegenüber dem Käufer abgegeben werden, sind unverbindlich, solange sie nicht von der Zentrale des Verkäufers bestätigt worden sind.
2. Preise
Die in den Preislisten der Mario Bongio S.r.l. angegebenen Preise verstehen sich in EURO und ohne Transportkosten, Versicherung und Mehrwertsteuer. Auf die Preise ist der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Steuersatz anzuwenden. Der Verkäufer behält sich vor, die Preise zu ändern und/oder die Preisliste ohne Vorankündigung anzupassen.
3. Lieferung der Ware
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Werk des Verkäufers (Ex Works): Transport und Versicherung gehen daher zu Lasten des Käufers, und die mit dem Transport der Lieferung verbundenen Risiken gehen in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem die Produkte das Werk des Verkäufers verlassen. Sollte der Verkäufer als Beauftragter des Käufers handeln, erfolgt der Transport auf Gefahr des Käufers.
4. Lieferfristen
Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen sind nicht zwingend und/oder verbindlich und können in keinem Fall Zahlungsverzug rechtfertigen oder zu Schadensersatz und/oder Beanstandungen führen.
Jede Haftung des Verkäufers für Schäden aus vorzeitiger, verspäteter oder unterbliebener Lieferung, ganz oder teilweise, ist ausgeschlossen. Der Käufer ist stets verpflichtet, die Produkte abzunehmen, auch bei Teillieferungen und wenn die Produkte vor oder nach dem vereinbarten Liefertermin geliefert werden. Bei Eintritt von Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um einen Zeitraum, der der Dauer des Hindernisses entspricht. Der Käufer kann aufgrund des Eintritts solcher Umstände in keinem Fall Vergütungen oder Entschädigungen gleich welcher Art verlangen.
5. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Produkte. Unter „Vertragsmäßigkeit der Produkte“ ist zu verstehen, dass diese nach Qualität, Menge und Art dem im Vertrag Festgelegten entsprechen und frei von Mängeln sind, die sie für den vorgesehenen Gebrauch untauglich machen könnten. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel der Produkte, die auf dem Verkäufer zurechenbare Konstruktions-, Produktions-, Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind, und gilt nicht, wenn der Käufer die Produkte nicht ordnungsgemäß gelagert, gewartet oder montiert und/oder sie ohne Zustimmung des Verkäufers verändert hat. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf den Verschleiß derjenigen Teile zurückzuführen sind, die ihrer Natur nach einem raschen und kontinuierlichen Verschleiß unterliegen. Für alle weiteren Einzelheiten wird auf das allgemeine Garantieheft der Mario Bongio S.r.l. verwiesen, das unter www.bongio.com heruntergeladen werden kann.
6. Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Vertragsmäßigkeit der Produkte und die Mängelfreiheit innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum des Wareneingangs zu prüfen. Reklamationen wegen Nichtvertragsmäßigkeit der gelieferten Produkte sind daher bei sonstigem Verlust der Rechte spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Ware zu erheben. Sämtliche Reklamationen sind dem Verkäufer schriftlich per E-Mail zu übermitteln und müssen die beanstandeten Mängel und Abweichungen im Einzelnen aufführen. Wird eine Reklamation fristgerecht und in der oben beschriebenen Form erhoben, ist die Ware dem Verkäufer für die von ihm für erforderlich gehaltenen Prüfungen vollständig zur Verfügung zu halten.
7. Rechtsbehelfe
Bei nicht vertragsgemäßen Produkten kann der Verkäufer nach Erhalt eines ausführlichen Berichts des Käufers nach eigenem, unanfechtbarem Ermessen:
- a) dem Käufer kostenlos ab Werk Produkte derselben Art und Menge wie die als mangelhaft oder nicht vertragsgemäß festgestellten liefern, nachdem er deren Rückgabe zur Prüfung erhalten hat. Ein vom Verkäufer umgehend vorgenommener Austausch kann nicht als stillschweigende Anerkennung der beanstandeten Mängel gewertet werden. Sollte der Verkäufer die Produkte bei der Prüfung nicht als mangelhaft anerkennen, stellt er die als Ersatz gelieferten Produkte in Rechnung;
- b) eine Gutschrift zugunsten des Käufers über einen Betrag ausstellen, der dem Wert der mangelhaften Produkte entspricht.
In beiden Fällen hat der Verkäufer Anspruch auf Rückgabe der mangelhaften Produkte, die in sein Eigentum übergehen.
8. Rücksendungen
Rücksendungen von Ware durch den Käufer bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung durch unseren Sitz. Zuvor genehmigte Rücksendungen müssen beim Verkäufer frei Lager San Maurizio d’Opaglio in ordnungsgemäßem Zustand und in der Originalverpackung eingehen. Die Gutschrift für zurückgesandte Ware wird nach Eingang in unserem Lager und der entsprechenden Prüfung erstellt. Schäden an Produkten und Verpackungen werden von dieser Gutschrift abgezogen.
9. Zahlung
Zahlungen und alle sonstigen dem Verkäufer aus welchem Rechtsgrund auch immer geschuldeten Beträge verstehen sich netto an seinem Sitz.
Zahlungen sind auch bei Lieferverzug oder bei vollständigem/teilweisem Verlust der Ware, der nicht dem Verkäufer zuzurechnen ist, innerhalb der vereinbarten Fristen zu leisten. Jeder Zahlungsverzug oder jede Unregelmäßigkeit bei der Zahlung berechtigt den Verkäufer, weitere und/oder künftige Lieferungen auszusetzen und laufende Verträge aufzulösen, auch soweit sie nicht unmittelbar die betreffenden Zahlungen betreffen, sowie Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen.
Der Verkäufer hat ferner ab Fälligkeit der Zahlung Anspruch auf Verzugszinsen in der in Italien durch Art. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 festgelegten Höhe sowie das Recht, die Produktgarantie auszuschließen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abzüge zur Aufrechnung von Zahlungen vorzunehmen, auch wenn Beanstandungen anhängig sind, und/oder sonstige fällige Zahlungen zu verzögern.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum des Verkäufers.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Verträge unterliegen italienischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ist ausschließlich das Gericht von Novara zuständig.
12. Gedruckte und digitale Kataloge, Website
Die Produktabbildungen sind eine Darstellung des jeweiligen Artikels, begründen jedoch keine Verpflichtung zur originalgetreuen Ausführung. Insbesondere ist die Angabe der Farbtöne/Oberflächen in Fotografien, Katalogen und/oder etwaigen Mustern als rein indikativ anzusehen; etwaige Farbabweichungen können daher nicht als Mangel gerügt werden, da sie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts nicht verändern. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung sowohl technische als auch ästhetische Änderungen vorzunehmen sowie einzelne Artikel oder ganze Serien einzustellen.
13. Annahme der Bedingungen
Die Übermittlung der Bestellung durch den Kunden gilt als Annahme dieser Verkaufsbedingungen.
14. Höhere Gewalt
Der Verkäufer ist berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen oder zu verzögern, wenn – beispielhaft und nicht abschließend – einer der folgenden Fälle höherer Gewalt eintritt:
- Lieferverzögerungen seitens des Lieferanten;
- Verzögerungen aufgrund der Logistik;
- Preisschwankungen;
- Streiks;
- Lockdowns;
- Epidemien;
- Pandemien;
- Kriege;
- Aufstände;
- Unruhen;
- behördliche Beschlagnahmen;
- Brände;
- Erdbeben;
- Überschwemmungen oder andere Katastrophenereignisse.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 3 Monate an, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Der vorliegende Katalog und diese Verkaufsbedingungen heben alle vorherigen Mitteilungen auf und ersetzen sie. Die darin enthaltenen Informationen können ohne Vorankündigung geändert werden.

